Liebe Patienten,
Ihr Arzt/ Ihre Ärztin hat Ihnen Ergotherapie verordnet.
Dieses Heilmittel beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage. Ziel ist das Wiedererlangen von Handlungsfähigkeit im täglichen Leben, also im Beruf , in der Freizeit und im Kontakt mit anderen Menschen. [gr. ergon – Werk, Arbeit, tätig sein]
Mein Konzept: Auf der Grundlage einer ausführlichen Analyse der beeinträchtigten Fähigkeiten vereinbare ich mit Ihnen gemeinsam Ihre persönlichen Behandlungsziele. Dabei ist es mir ein besonderes Anliegen, dass Sie über Ihre Erkrankung oder Verletzung und die dafür geeigneten Therapiemethoden umfassend informiert sind. Denn der einzige Spezialist für Ihren Körper sind Sie selbst!
Jede Therapie muss sich den Bedürfnissen des Patienten anpassen und nicht umgekehrt. Werden Sie also, unter professioneller Anleitung, zu Ihrem eigenen Co- Therapeuten! Ich stehe Ihnen dabei mit meinem Wissen und der Berufserfahrung aus über 20 Jahren zur Seite.
Mein Schwerpunkt: Der Schwerpunkt meiner therapeutischen Arbeit liegt auf der Behandlung von Störungen der Handfunktion. In diesem Bereich verfüge ich über besondere Qualifikationen und zahlreiche Fortbildungen.
Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen der Hände können vielfältige Ursachen haben.
Ihr Arzt/ Ihre Ärztin stellt dies am häufigsten bei folgenden Erkrankungen fest:
Die Behandlung: Es gibt kein einheitliches Behandlungsschema für eine ergotherapeutische Behandlung. Feste Bestandteile meiner Therapie sind in der Regel jedoch
Die Dauer einer ergotherapeutischen Behandlung (30- 45 Minuten) und die wöchentliche Anzahl sind abhängig von der Diagnose. Für Ihren ersten Termin sollten Sie jedoch mindestens eine Dreiviertelstunde einplanen, da ich mir für die ausführliche Untersuchung und die gemeinsame Absprache des weiteren Vorgehens gerne ausreichend Zeit nehme. Auf Verordnung Ihres Arztes/ Ihrer Ärztin führe ich die Behandlung auch bei Ihnen zu Hause durch (Hausbesuche)
Die Kosten: Ergotherapie erfolgt ausschließlich auf ärztliche Verordnung; sie ist ein anerkanntes Heilmittel und wird von fast allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Wie für Medikamente und andere Heilmittel müssen Sie dafür einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil zuzahlen, wenn Sie nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind. Dieser Eigenanteil wird direkt an die Krankenkasse weitergeleitet und beträgt 10% des Rezeptwertes plus 10€ pro Verordnungsformular. Je nach verordneter Therapie und Krankenkasse ergibt sich ein Zuzahlungsbetrag zwischen ca. 35 und 53€ für 10 Anwendungen. Wie hoch Ihr Eigenanteil genau ist, erfahren Sie, wenn Sie mir den Text Ihrer Verordnung mitteilen.
Wenn Sie den gesetzlich festgelegten Anteil (2% bzw. bei chronischen Erkrankungen 1% des Jahreseinkommens) an Zuzahlungen (z.B. Praxisgebühr, Medikamente, Physiotherapie usw.) bereits geleistet haben, können Sie sich von der weiteren Zuzahlungspflicht befreien lassen. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.
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